Rund 1000 Spaziergänger unterwegs
Zu nicht angemeldeten Versammlungen kam es laut Polizeibericht in mehreren osthessischen Kommunen am Montagabend, 10. Januar. So kamen in Hünfeld, Neuhof, Bad Hersfeld, Rotenburg, Heringen, Lauterbach, Alsfeld, Homberg (Ohm), Schotten und Schlitz Personen im zwei- beziehungsweise unteren dreistelligen Bereich zusammen.
Diese Versammlungen verliefen weitestgehend störungsfrei und ohne besondere Vorkommnisse. Auch in Fulda versammelten sich gegen 18 Uhr mehrere hundert Personen im Bereich des Parkplatzes Ochsenwiese und zogen fußläufig in Gruppen durch die Innenstadt.
Trotz mehrfacher und wiederholter Bekanntgabe des Versammlungsstatus und der erlassenen Auflagenverfügung der Versammlungsbehörde der Stadt Fulda über Lautsprecherdurchsagen der Polizei, hielt sich ein Großteil der Teilnehmenden nicht an die Auflagen. Nach rund einer Stunde löste sich die nicht angemeldete Versammlung auf und die Teilnehmenden entfernten sich aus dem Innenstadtbereich.
In der Spitze ist laut Polizeiangaben von circa 1.000 Teilnehmenden auszugehen. Die Polizei hat entsprechende Verstöße beweisgesichert dokumentiert und wird diese im Nachgang aufarbeiten. In diesem Zusammenhang kam es auch zu mehreren Personalienfeststellungen.
Rund um die Fuldaer Innenstadt fand zeitgleich, in der Zeit zwischen 18 Uhr und 19.15 Uhr, ein bei der Versammlungsbehörde Fulda angemeldeter Autokorso zum Thema „Frieden und Freiheit“ statt. An der störungsfrei und friedlich verlaufenen Versammlung nahmen in der Spitze rund 70 Fahrzeuge teil.
Mahnwache in Lauterbach
An einer angemeldeten Mahnwache zum Thema „Demokratie verteidigen – Gegen die Montagsspaziergänger“ in Lauterbach nahm, ab 18 Uhr, eine geringe zweistellige Personengruppe teil. Die Versammlung endete gegen 18:30 Uhr ebenfalls ohne besondere Vorkommnisse.
Die Polizei war in den Landkreisen Fulda, Hersfeld-Rotenburg und dem Vogelsbergkreis mit einer Vielzahl an Einsatzkräften – unterstützt durch Kräfte der hessischen Bereitschaftspolizei – zugegen, um friedliche Versammlungen zu ermöglichen und auf die Einhaltung der geltenden Regeln hinzuweisen.