Fulda | Studiengang Steuerlehre startet nächstes Jahr

Hochschule kooperiert mit Steuerberaterkammer

Zum Wintersemester 2023/24 startet am Fachbereich Wirtschaft der Hochschule Fulda der duale Bachelor-Studiengang Steuerlehre. Dafür unterzeichnete die Hochschule nun einen Kooperationsvertrag mit der Steuerberaterkammer Hessen.

„Ein Startschuss  für eine langfristige und aussichtsreiche Zusammenarbeit“, sagte Hartmut Ruppricht, Präsident der Steuerberaterkammer Hessen, und fügte hinzu: „Das duale Studium an der Hochschule Fulda bietet eine fundierte theoretische Ausbildung und durch die Kooperation mit unseren Kanzleien gleichzeitig eine große Praxisnähe und hohe Employability nach Studienabschluss. Und genau diese wissenschaftlich ausgebildeten Praktiker suchen wir händeringend in unserem Berufsstand. Für die Studierenden selbst eröffnen sich durch dieses Studium viele attraktive berufliche Perspektiven.“ Auch Fuldas Hochschulpräsident Prof. Dr. Karim Khakzar würdigte den Kooperationsvertrag als „zukunftsweisendes Signal“ für eine noch enger mit der Praxis verzahnte wissenschaftliche Ausbildung im Fachbereich Wirtschaft.

Eine Besonderheit des neuen Studiengangs wird aufgrund der Kooperation sein, dass die Studierenden nach dem vierten Semester die Möglichkeit erhalten, ihre Steuerfachangestelltenprüfung bei der Steuerberaterkammer abzulegen. „Diese Prüfung wird losgelöst von den Studieninhalten der Hochschule angeboten und geprüft. Sie ist für die Studierenden kein Muss, aber eine wunderbare Möglichkeit, noch vor dem Bachelor einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss zu erlangen“, erläuterte Studiengangsleiter Prof. Dr. Burkhard Hock.

Auf zwei weitere Innovationen des Fuldaer Steuerlehre-Studiengangs verwies der Prodekan des Fachbereichs Wirtschaft, Prof. Dr. Dominik Skauradszun: „Wir bieten den Studierenden in unserem dualen Studiengang die Wahlmöglichkeit, dass sie das Steuerwesen aus drei verschiedenen Perspektiven kennenlernen können. Denn die Praxispartner sind sowohl Steuerkanzleien und Behörden der Finanzverwaltung als auch Steuerabteilungen in Unternehmen. Nach jeder Praxisphase werden die Studierenden damit unterschiedliche Erfahrungen in die nächsten Lehrveranstaltungen mitbringen.“

Mit einem Partner aus einer dieser drei Sparten können die Studierenden vor Studienbeginn einen Vertrag abschließen und verbringen dann dort jedes Semester eine 13-wöchige Praxisphase. Wenn die Studentinnen und Studenten jedoch im Laufe des Studiums gerne noch einmal einen Perspektivwechsel vornehmen möchten, dann können sie dies im 5. Semester tun: „Wir bieten zusätzlich zum dualen Ansatz ein Praxissemester an. Dabei können die Studierenden entweder ein Auslandssemester oder eine weitere Praxisphase absolvieren – auch bei einem Praxispartner aus einer der anderen beiden Sparten“, erklärte Prof. Skauradszun.

Und welchen Abschluss die Studentinnen und Studenten nach dem sechs Semester dauernden Intensiv-Studiengang erlangen, legen diese erst beim Beantragen ihrer Bachelorarbeit fest. Die Wahl besteht zwischen einem Bachelor of Arts (B.A.) oder einem Bachelor of Laws (LL.B. ) – je nachdem, ob der Schwerpunkt der Abschlussarbeit rechtswissenschaftlich oder wirtschaftswissenschaftlich ist.