Fulda | Zutritt nach 3G-Regel

Neue Besucherregelungen im Klinikum Fulda

Im Klinikum Fulda gelten seit Montag, 21. März, neue Besucherregelungen, die Patientenbesuche wieder erlauben.

Für Besucher gilt die 3G-Regelung, das heißt Zutritt erhalten Geimpfte und Genesene – ohne Test. Ungeimpfte müssen einen tagesaktuellen negativen Antigen-Schnelltest vorweisen. Die Eintrittskontrolle erfolgt am Haupteingang des Klinikums Fulda mithilfe der Corona-Warn-App, Impfpass und Ausweisdokument.

„Im Eingangsbereich wird ein QR-Code für die Corona-Warn-App (CWA) bereitgehalten. Die Besucher checken sich digital über die CWA ein“, so Barbara Froese, Pressesprecherin am Klinikum Fulda. Froese weiter: „Besucher ohne Möglichkeit zum digitalen Einchecken füllen ihre Daten zur Kontaktnachverfolgung per Hand aus“. Personen mit Erkältungssymptomen beziehungsweise Kontaktpersonen von COVID-19-Infizierten dürfen das Klinikum nicht betreten.

Nur ein Besucher pro Patient

Von Montag bis Freitag können Patienten von 14 bis 19 Uhr besucht werden. Samstag und Sonntag sind die Besuchszeiten von 11 Uhr bis 19 Uhr. Pro Patienten ist maximal ein Besucher für maximal eine Stunde erlaubt. Für Kinder bis 12 Jahre gilt weiterhin ein Besuchsverbot.

Alle Schutzmaßnahmen gemäß der Hausordnung bleiben bestehen, das heißt Abstand halten, regelmäßiges Lüften, Händehygiene, Mund-Nasen-Schutz. Für Besucher gilt durchgängig die FFP2-Maskenpflicht; Patienten müssen bei Besuch (auch im Zimmer) mindestens einen medizinischen Mund-Nasenschutz tragen.

Sonderregelungen gelten für Patienten auf Intensivstationen, Intermediate Care-Stationen (IMC), Isolations-Zimmern und Tumorstationen: diese dürfen nur nach vorheriger Abstimmung mit der Station besucht werden. Für die Entbindungsstation bleiben die Sonderregelungen bestehen.

Begleitung nur in Ausnahmefällen

Für Patienten, die einen ambulanten Termin im Klinikum Fulda oder im MVZ Osthessen haben, gilt ebenso die 3G-Regelung. Begleitpersonen ambulanter Patienten des Klinikums Fulda und des MVZ Osthessen haben nach wie vor nur in Ausnahmefällen zutritt. Auch hier gilt die 3G-Regelung.

Personen, die Angehörige bringen oder abholen dürfen, werden wie Besucher behandelt, das heißt es gilt die 3G-Regelung.

„Uns ist bewusst, dass das bisher geltende Besuchsverbot für unsere Patienten, aber auch deren Angehörige belastend war“, so Barbara Froese, „bei der Umsetzung der neuen Regelungen ist jedoch die Sicherheit unserer Patientinnen und Patienten, aber auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oberstes Gebot. Denn die Pandemie ist noch nicht vorbei“.