Schlitz | Halbzeit bei der Förderung privater Bauvorhaben in Schlitz

3,7 Millionen Euro Gesamtinvestitionen

In den letzten zweieinhalb Jahren konnte in der Stadt Schlitz die Förderung von bereits insgesamt 38 privaten Bauvorhaben bewilligt werden – mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von mehr als 3,7 Millionen Euro und einem Zuschuss durch das Dorfentwicklungsprogramm von rund 863.000 Euro. Das teilte Martin Wedler, Fachbereichsleiter Technische Dienste, dem Marktkorb mit.

Von Mirko Luis

In der Kernstadt und den Stadtteilen wurden demnach unter anderem Komplett- und Außensanierungen sowie die Sanierung von Wirtschaftsgebäuden und teilweise auch die Umnutzung der selbigen zu Wohnraum gefördert. Martin Wedler zufolge haben private Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer bereits seit zweieinhalb Jahren die Möglichkeit, Gebäudemodernisierungen und -sanierungen sowie Freiflächengestaltungen im Rahmen der Dorfentwicklung gefördert zu bekommen. Diese Möglichkeit bestünde noch bis Ende 2024, sodass jetzt Halbzeit sei.

Wer dieses Jahr eine Gebäudemodernisierung, -sanierung oder Freiflächengestaltung plane, der sollte sich zeitnah einen kostenfreien Beratungstermin bei der Stadt Schlitz sichern, rät Wedler. Möglich sei dies, wenn das Gebäude in der Regel vor 1950 erbaut und innerhalb eines der abgegrenzten Fördergebiete liegd. „Kulturdenkmäler können auch außerhalb der Fördergebiete gefördert werden. Diese Beratung geht der formalen Antragstellung beim Amt für Wirtschaft und den ländlichen Raum des Vogelsbergkreises immer voraus“, erläutert Wedler.

Bereits mehr als 130 Privatpersonen haben sich im Rahmen der Dorfentwicklung unverbindlich und kostenfrei beraten lassen. Die Termine werden einmal im Monat donnerstags und nach Terminabsprache angeboten. Da die Tage wieder länger werden, können Termine nun auch vermehrt nach Feierabend vor Ort stattfinden. Wer an einer solchen Bauberatung Interesse hat, meldet sich bitte bei der Stadt Schlitz, Martin Wedler, Tel. (06642) 970-20.

Die Fördergebiete für jeden Stadtteil sind auf der Internetseite der Stadt Schlitz einzusehen (https://www.schlitz.de/aktuelles/dorfentwicklung-ikek/abgrenzung-der-foerdergebiete). Gefördert werden Sanierungen von Haupt- und Nebengebäuden und bei einer Wohnraumschaffung (zum Beispiel bei leerstehenden Gebäuden) auch Innengewerke. Außerdem können Umbauten und Um-nutzungen, angepasste Neubauten sowie im Einzelfall auch Abbrüche beziehungsweise Hof- und Außenanlagen dazu zählen. Die Kosten für solch ein Vorhaben müssen mindestens 10.000 Euro betragen (zuzüglich Mehrwertsteuer).