Fulda | Urteil im Fleischklopfer-Prozess

Vier Jahre Haft für 57-Jährigen

Vier Jahre Haft – dazu verurteilte das Landgericht Fulda am Freitag einen 57-Jährigen, der mit einem Fleischerklopfer und einem Messer einen Freund in der Leipziger Straße attackiert hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits am Donnerstag wegen gefährlicher Körperverletzung eine Haftstrafe von vier Jahren gefordert.

„Es handelt sich um eine absurde Tat, die ihre Wurzeln nicht in der Persönlichkeit des Angeklagten hat, sondern in der mit der Corona-Pandemie einhergehenden außergewöhnlichen Belastung des Angeklagten“, sagt der Vorsitzende Richter Josef Richter. Die Kammer geht ebenso wie Verteidiger Knut Hillebrand von einer verminderten Schuldfähigkeit, da der Angeklagte zum Tatzeitpunkt eine hohe Dosis Schmerzmittel sowie ein Antidepressivum genommen hatte.

Laut psychologischen Gutachten gibt es mehrere Hinweise, dass der 57-Jährige dadurch an einer „vorübergehenden krankhaften Störung“ gelitten hat. Die Kammer folgte der Argumentation nach dem Prinzip „Im Zweifel für den Angeklagten“. Die Kammer geht dennoch von einem Tötungsvorsatz aus. Auch das Merkmal der Heimtücke sei erfüllt, da das Opfer arg- und wehrlos gewesen sei. Wegen versuchten Mordes wolle man den Angeklagten aber nicht verurteilen, da er vom Versuch zurückgetreten ist.

Strafmildernd wirke sich laut Richter Richter für den Angeklagten aus, dass er nicht vorbestraft sei, glaubhafte Reue gezeigt habe und überdies versucht habe, sich bei dem Opfer – seinem eigentlich besten Freund – zu entschuldigen.

Der Angeklagte hatte in dem Verfahren zugegeben, am 16. Juli 2021 in seiner Wohnung in Fulda einen damals 44-jährigen Freund mit einem Fleischklopfer und einem Messer lebensgefährlich verletzt zu haben – aus Frust über sein kaputtes WLAN.