Rhön | Rückwirkend in Hessen sesshaft

Wölfin im Dreiländereck wiederholt nachgewiesen

Im Dreiländereck Hessen, Bayern und Thüringen ist eine Wölfin mit dem Laborkürzel GW1422f seit 2019 wiederholt gesichtet worden und somit neuerdings als sesshaft erklärt.

Die Wölfin galt bisher nur in Thüringen als sesshaft, jedoch passierte sie nachweislich mindestens zweimal Landesgrenzen. Denn zwischen Hessen und Thüringen konnte die Wölfin genetisch erfasst werden. Zuletzt passierte sie die Grenze zu Bayern. Somit erstreckt sich das Territorium des Tieres über drei Länder.
Den ersten Nachweis des Tieres hat es im Oktober 2019 in der Rhön bei Poppenhausen gegeben. Dies ist bislang der einzige Nachweis. Die Wölfin solle aus dem Wolfsrudel „Göritz/Klepzig“ in Brandenburg stammen, heißt es in einer Pressemitteilung des hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie.
Im Februar 2020 ist die Fähe auch in Thüringen erfasst worden. Ebenso wie im Folgejahr. Daraufhin hat Thüringen GW1422f als territorial, also sesshaft, bezeichnet. Das Territorium hat die Bezeichnung Zella/Rhön erhalten. Im Herbst 2021 erfolgte schließlich die vierte genetische Bestätigung der Wölfin GW1422f in Bayern.
Anlässlich dieser zeitlich weit auseinanderliegenden vier genetischen Nachweise der Wölfin haben sich die drei betroffenen Bundesländer gemeinsam mit der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) beraten. Sie haben beschlossen, dass die Wölfin GW1422f rückblickend auch in Hessen seit dem Monitoringjahr 2019/2020 länderübergreifend als sesshaft gilt. Somit liegt in Hessen – durch Nachweise einer territorialen Wölfin in Thüringen und Bayern – grenzüberschreitend in der Rhön ein sechstes Wolfsterritorium.

  • Ein Wolf gilt dann erst als territorial, wenn er in einem bestimmten Gebiet mindestens zweimal in einem Abstand von sechs Monaten genetisch erfasst werden kann.